Mit dem EinzelTicket können Sie am Lösungstag bis 5:00 des Folgetages (im Schienenverkehr bis einschl. 3:00 Uhr des Folgetages) einmalig Bus und Bahn für eine Fahrt benutzen.
Gültigkeit
Das EinzelTicket Erwachsener gilt für Personen ab 15 Jahre. Fahrkarten mit dem Hinweis "nur gültig mit Entwerteraufdruck" oder "bei Fahrtantritt entwerten" werden zur Fahrt erst durch die Entwertung gültig.
Sonstiges
Rück- und Rundfahrten, auch unter Benutzung anderer Linien, sind nicht zulässig.
Entwertete Tickets sind nicht übertragbar.