Das SchulwegMonatsTicket können Schüler ein Schuljahr lang für die Hin- und Rückfahrt ihres Schulweges nutzen.
Sprechen Sie mit der Schule Ihres Kindes, ob die Möglichkeit besteht ein SchulwegMonatsTicket zu erhalten.
Bestellung
Im Rahmen des Münsterland-Tarifs werden SchulwegMonatsTickets an Schulwegkostenträger ausgegeben, die Schulgänge anbieten, welche den Bestimmungen des § 45a PBefG entsprechen. Es gelten die Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung.
SchulwegMonatsTickets werden ausschließlich für den Zeitraum des gesamten Schuljahres ausgegeben.
Der Schulwegkostenträger bestellt rechtzeitig die benötigten SchulwegMonatsTickets beim Verkehrsunternehmen.
Vor Beginn eines Schuljahres werden dem Schulwegkostenträger für jeden Schüler gemäß Bestellung SchulwegMonatsTickets zugesandt.
Gültigkeit
Das SchulwegMonatsTicket wird für die Verbindung Wohnung-Schüler - Schule ausgegeben. Das Ticket gilt montags-freitags an Schultagen des Landes NRW bis 19 Uhr sowie samstags an Schultagen bis 15 Uhr und berechtigt ausschließlich zu lehrplanmäßigen Unterrichtsfahrten. Der Fahrtantritt muss montags-freitags bis 19 Uhr und samstags bis 15 Uhr erfolgen. Ein Umstieg ist mit dem SchulwegMonatsTicket nach den vorgenannten Zeiten ist nicht zulässig. Gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises über Notwendigkeit und Dauer der schulischen Nutzung darf die Sperrzeit von 19 Uhr (Mo - Fr) bzw. 15 Uhr (Sa) überschritten werden. Abweichungen vom Standardschulweg bedürfen ebenfalls eines geeigneten Nachweises.
SchulwegMonatsTickets sind auf den Namen des Schülers ausgestellt und nicht übertragbar. Ab der 5. Klasse gelten diese nur mit Lichtbild oder in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Als Lichtbildausweis gelten auch Schülerausweise mit Lichtbild.
In den Städten Ahlen, Bocholt, Ibbenbüren, Rheine und Warendorf wird das SchulwegMonatsTicket in der Preisstufe A mit stadtbezogener Gültigkeit ausgegeben.